Ob Firmenveranstaltung, Werksgelände oder Baustelle: Wo nicht jeder Zutritt haben soll, sorgt geschultes Einlasspersonal von JANDLsecure für einen kontrollierten, aber kundenfreundlichen Einlass -- für Kunden in Melle, Osnabrück, OWL, Hamburg und Stade.

Für wen sich Einlasskontrolle eignet

Veranstalter mit Gästeliste oder Ticketkontrolle, Unternehmen mit sensiblen Werks- oder Betriebsgeländen sowie Baustellen, auf denen nur autorisiertes Personal und angemeldete Fahrzeuge Zutritt haben sollen.

Leistungsumfang

  • Einlasskontrolle nach Gästeliste, Ticket oder Ausweis
  • Zutrittssteuerung für Personal und Fahrzeuge an Werks- und Baustellenzugängen
  • Durchsetzung des Hausrechts, freundlich und deeskalierend im Umgang mit Besuchern

Ablauf: individuelle Bedarfsprüfung statt Sofortpreis

Personalbedarf und Ablauf einer Einlasskontrolle hängen stark von Besucherzahl, Gelände und Kontrollart ab. Nach einem kurzen Anforderungsgespräch erstellen wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Konzept.

Digitale Dokumentation

Jeder Kontrollpunkt wird per NFC und GPS mit Zeitstempel und Foto erfasst. Sie erhalten automatische Tour- und Ereignisprotokolle und sehen jederzeit nachvollziehbar, dass Ihr Einlass kontrolliert wurde -- lückenlos und manipulationssicher. Beispielbericht ansehen.

Qualifikationen

Unser Personal verfügt über den Sachkundenachweis nach § 34a GewO und wird kontinuierlich fortgebildet. Das Bewachungsgewerbe der JANDL GmbH ist im Bewachungsregister eingetragen (Bewachungsregister-ID 16698).

Was den Bedarf beeinflusst

Besucher- oder Fahrzeugaufkommen, Kontrollart (Gästeliste, Ticket, Ausweis) sowie Anzahl der Zugänge bestimmen den tatsächlichen Personalbedarf.

Häufige Fragen

Ja, von einzelnen Events bis zur durchgängigen Zutrittssteuerung auf Firmengeländen stellen wir ein passendes Konzept zusammen.
Besucherzahl, Gelände und Kontrollart variieren zu stark für eine seriöse Pauschalkalkulation -- Sie erhalten nach kurzer Prüfung ein passendes Konzept.
Ja, an Werks- und Baustellenzugängen steuern wir auch den Fahrzeugzutritt nach vorheriger Freigabeliste.
Ja, unser Personal verfügt über den Sachkundenachweis nach § 34a GewO und wird im deeskalierenden Umgang mit Besuchern fortgebildet.